Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Diesel GmbH, vertreten durch Haarmann Hügel Rechtsanwälte OEG
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dieselkinos (AGB)
Hausordnung (Stand 12.2011)
DC = DieselCard, DK = Diesel Kino

A) Geltung der AGBs
1. Der Vertrag zwischen Kinobetreiber und Kinobesucher über den Besuch einer Filmvorführung wird mit der Aushändigung der Eintrittskarte, des Gutscheines, o.ä. an den Kinobesucher abgeschlossen. Mit der Erklärung, eine Eintrittskarte erwerben zu wollen, akzeptiert der Kinobesucher diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Dies gilt auch für den Fall, dass der Besucher die Eintrittskarte telefonisch, per Internet oder mit Hilfe anderer Kommunikationstechniken vorbestellt od. erwirbt.

2. Mit der Übertragung der Kinokarte auf einen Dritten wird das Vertragsverhältnis unter Anwendung dieser AGB auf den Erwerber übertragen. Der Veräußerer der Kinokarte ist verpflichtet, den Erwerber auf die Geltung dieser AGB hinzuweisen. Mit Kauf einer Karte gelten die AGB als vereinbart (siehe Kartenaufdruck).

3. Für Personen, die sich im Kinokomplex oder am Kinoareal aufhalten, ohne dass diese AGB im Wege eines Vertragsabschlusses wirksam werden, gelten diese AGB als Hausordnung.

B) Erwerb der Kinokarte (Diesel-Card, Gutscheine usw.)
1. Für den Erwerb der Eintrittskarte gelten die für die jeweilige Filmvorführung ausgewiesenen Preise. Die Preise enthalten die Umsatzsteuer und andere Abgaben in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Die Wahl des Sitzplatzes obliegt dem Karteninhaber. Ein Recht auf bestimmte Sitzplätze besteht jedoch nicht.

2. Der Kinobesucher ist verpflichtet, sofort nach Übernahme der Eintrittskarte zu prüfen, ob er die Karte für die gewünschte Kinovorstellung erhalten hat. Nachträgliche Reklamationen werden nicht berücksichtigt.

3. Der Kinobetreiber behält sich das Recht vor, Kinobesuchern, die andere Kinobesucher oder Mitarbeiter des Kinobetreibers belästigen und/oder die sich Anordnungen des Kinopersonals widersetzen, den Erwerb von Eintrittskarten für bestimmte Zeit oder in schwerwiegenden Fällen auf Dauer zu verwehren.

4. Eine Rücknahme oder ein Umtausch bezahlter Eintrittskarten ist nicht möglich. Ein Ersatz für nicht oder durch Zu-Spät-Kommen nur teilweise in Anspruch genommene Eintrittskarten oder für wie immer abhanden gekommene Eintrittskarten wird nicht geleistet.

C) Zutritt zu den Kinosälen und Kinokomplex
1. Die Berechtigung, einer bestimmten Filmvorführung beizuwohnen, wird mit der gültigen Kinokarte ausgewiesen. Der Kinobetreiber ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob der Kinobesucher die Eintrittskarte rechtmäßig erworben hat.

2. Kinosäle dürfen ohne eine gültige Eintrittskarte nicht betreten werden. Der Kinobetreiber behält sich das Recht vor, die Zutrittsberechtigung zu prüfen und bei fehlender Zutrittsberechtigung, den Zutritt zu dem Kinosaal zu verweigern bzw. den Kinobesucher der Filmvorführung zu verweisen. Der Besucher hat daher die Eintrittskarte bis zum Ende der Vorführung aufzubewahren.

3. Die Mitnahme von Waffen, Fotoapparaten, Digitalkameras, Video-, DVD- und ähnlichen Bild- oder Ton-Aufnahmegeräten in die Kinosäle ist nicht gestattet. Kinobesucher sind verpflichtet, derartige Gegenstände vor dem Betreten eines Kinosaals an der Kinokassa abzugeben und nach dem Verlassen des Kinosaales abzuholen. Geräte, die binnen drei Tagen nach dem Tag der Vorstellung nicht abgeholt werden, werden dem Fundamt übergeben.

4. Die Mitnahme von Speisen und/oder Getränken in die Kinosäle, die beim Kinobuffet erworben wurden, ist mit Genehmigung des Kinobetreibers zulässig. Die Mitnahme oder der Verzehr mitgebrachter Speisen und/oder Getränke ist im gesamten Kinokomplex jedenfalls unzulässig.

5. Das Kinopersonal ist berechtigt, Taschen und Kleidung von Kinobesuchern vor dem Eintritt und bei Verlassen des Kinosaales zu durchsuchen. Verweigert oder verhindert der Kinobesucher die Durchsuchung, wird der Zutritt in den Kinosaal ohne Rückzahlung des Eintrittspreises verwehrt. Stellt sich nach Eintritt des Besuchers in den Kinosaal heraus, dass er einen der verbotenen Gegenstände in den Kinosaal mitgenommen hat, wird der Kinobesucher ohne Rückzahlung des Eintrittspreises der Filmvorführung verwiesen.

6. Die Mitnahme von Tieren aller Art ist ausnahmslos untersagt!

7. Das Mitnehmen von Kleinkindern die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben in den Kinosaal ist nicht gestattet!

D) Verhalten im Kinosaal
1. Kinobesucher können nach einer Mahnung des Kinopersonals ohne Rückzahlung des Eintrittspreises der Filmvorführung als auch aus dem Kinogebäude und vom Grundstück verwiesen werden, wenn sie:
a) sich weigern, ihren auf der Eintrittskarte zugewiesenen Platz einzunehmen;
b) andere Kinobesucher vor oder während der Filmvorführung akustisch, durch ihr Verhalten oder ihren Geruch stören oder belästigen;
c) im Kinosaal rauchen;
d) Essensreste auf den Boden werfen oder den Kinosaal andersgeartet verunreinigen;
e) Waffen oder sonstige gemäß Punkt 3.3. verbotene Gegenstände in den Kinosaal mitnehmen, und zwar unabhängig davon, ob diese konkret benutzt werden oder nicht;
f) ohne Genehmigung des Kinobetreibers Speisen und/oder Getränke in den Kinosaal mitnehmen;
g) Eintrittskarten für Filmvorführungen lösen, die nicht die entsprechende Altersfreigabe haben, unabhängig ob die Karte persönlich gekauft wurde;
h) Tiere ohne Genehmigung mitnehmen.

2. Nach dem Ende der Filmvorführung sind die Kinosäle durch die bezeichneten Ausgänge zu verlassen. Der Aufenthalt in den Kinosälen ist nach dem Ende der Filmvorführung unzulässig.

3. Verpackungsreste, Getränkebecher, Flaschen, u.ä. sind nach der Vorstellung in die dazu bereitgestellten Abfallbehälter zu entsorgen.

E) Verbot von Bild- und Tonaufnahmen
1. Filme (Laufbildwerke) sind uhrheberrechtlich geschützte Werke. Bild- oder Tonbandaufnahmen während einer Filmvorführung sind daher (auch für private Zwecke) unter keinen Umständen zulässig und werden zur Anzeige gebracht.

2. Liegen Gründe vor, anzunehmen, dass ein Kinobesucher unzulässige Bild- oder Tonaufnahmen während der Filmvorführung angefertigt hat oder anzufertigen versucht hat, kann ihn das Kinopersonal in angemessener Weise anhalten (§ 86 Abs. 2 StPO). Das Kinopersonal wird die Anhaltung unverzüglich dem nächsten Sicherheitsorgan bekannt geben.

3. Die Anhaltung kann unterbleiben, wenn der Kinobesucher der Aufforderung des Kinopersonals, seine Identität nachzuweisen, nachkommt und das Gerät, mit dem die Bild- oder Tonaufnahme erfolgt sein könnte, in die Verwahrung des Kinopersonals übergibt. Der Kinobetreiber wird in diesem Fall unverzüglich für die Einleitung entsprechender rechtlicher Schritte zur Klärung des Sachverhalts sorgen. Eine Versendung der in Verwahrung übernommenen Gegenstände kann nur auf Kosten und Risiko des Kinobesuchers erfolgen.

F) Kartenreservierung
Karten können telefonisch oder online über unsere Homepage reserviert werden. Tele-fonische Reservierungen sind je nach Andrang bis mind. 45 Minuten vor Vorstellungs-beginn möglich. Für jede Reservierung erhalten Sie eine Reservierungsnummer, unter der Ihre Karten abholbereit sind. Ohne diese Nummer können wir Ihre Reservierung nicht weiterbearbeiten. Emailreservierungen sind nicht möglich.

1. ONLINE KARTENRESERVIERUNGEN bzw. -KARTENKAUF sind nur nach gültiger Anmeldung auf unserer Homepage möglich. Die Angabe des Namens und der eigenen gültigen Emailadresse ist erforderlich. Das gewählte Passwort ist vertraulich und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Missbrauch jeglicher Art wird der Zugang gesperrt. Die erfassten Daten werden von uns vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

2. Werden reservierte Karten nicht mindestens 30 Minuten vor Vorstellungs-beginn unter der „Reservierungsnummer“ abgeholt (event. Wartezeiten sind bitte einzurechnen!), werden diese von uns storniert und weiterverkauft. Beim Tausch von Kinosälen werden reservierte Karten von uns auf gleichwertige Sitzplätze derselben Preiskategorie umgebucht. Benötigen Sie reservierte Karten nicht, so erwarten wir, dass Sie diese stornieren. Werden wiederholt reservierte Karten nicht zeitgerecht abgeholt oder storniert, wird der Onlinezugang gesperrt.

G) DIESEL-Card (DC) od. Wertkarten
1. Die DC-Wertkarte ist für jene gedacht, die oft ins Kino gehen. Die DC ist zeitgebunden, d.h. der Wert der Karte muss innerhalb der Gültigkeitsdauer (lt. gültiger Preisliste) abgebucht werden, andernfalls verliert die DC ihren Wert und ist nicht mehr gültig. Im Gegenzug gewährt das DK dem DC-Besitzer ermäßigte Eintrittspreise lt. unserer gültigen Preisliste. Die DC ist nicht übertragbar und gilt für Kinoeintritte in allen DKs.

2. Die DC hat ein aufgebuchtes Guthaben, mit welchem der DC-Besitzer in Folge bargeld-los seine Kinokarten kaufen kann. Die DC gilt für max. 2 Eintritte pro Tag.

3. Die Gültigkeit der Karte kann mit einer neuerlichen Aufzahlung lt. gültiger Preisliste (dzt. mind. € 40,-) um ein weiteres Jahr verlängert werden.

4. Sämtliche Wertkarten sind nur gültig für Filmvorführungen unseres aktuellen Spielplans. Das DK behält sich jedoch das Recht vor, für einzelne Aufführungen die Gültigkeit der DC einzuschränken sowie die Höhe der Ermäßigung abzuändern!

5. Für Filme mit Überlänge, für Features, Filmfrühstück, usw. wird das Ausmaß der Ermäßigung vom DK im Einzelfall festgesetzt.

6. Das Guthaben ihrer DC kann über unsere Homepage abgefragt werden. Die Sicherung der Zugangsdaten liegt ausschließlich beim Kartenbesitzer bzw. Onlinekunden.

7. Für jede DC wird bei uns ein eigenes Konto geführt. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die missbräuchliche Verwendung der Karte oder bei Verlust.

H) Onlinekauf von Kinokarten
Die Zahlungsabwickung erfolgt über die Diesel GmbH. Mit der Diesel-Card (DC) als auch mit einer Kreditkarte ist ein bargeldloser Kinokartenkauf über unsere Homepage möglich. Der Vorgang ist auf der Homepage beschrieben. Die Kinokarten können dann sofort während unserer Geschäftszeiten am eigenen ONLINE TERMINAL im Kinofoyer ausgedruckt werden. Ein Zutritt zur Vorstellung ohne Kinokarte ist nicht möglich. Zum Ausdruck der Karten muss dieselbe DC oder Kreditkarte wie bei der Bezahlung verwendet werden. Es gibt in keinem Falle einen Ersatz oder Umtausch bei Verlust oder bei versäumten Vorstellungen!

I) Bezahlung an der Kassa
Grundsätzlich ist nur Barzahlung möglich. Möchten Sie Ihre Karten mit DC, Gutschein, o.ä. bezahlen, geben Sie das an der Kinokassa bitte sofort und noch vor Kartenbestellung bekannt. Sind die Karten ausgedruckt ist nur noch die Barzahlung möglich. Rückgeld ist sofort nachzuzählen, spätere Reklamationen können wir leider nicht berücksichtigen.

J) Filmunterbrechungen, Störungen, Entfall
Störungen können unter anderem Bild- oder/und Tonausfälle oder schlechte Ton- und/oder Bildqualität sein. Grundsätzlich gibt es keine Geldrückgabe oder sonstige Entschädigung bei Störungen, Unterbrechungen oder Abbruch von Vorführungen, hervorgerufen durch technische Gebrechen, durch Naturereignisse, durch Unfälle oder sonstige Geschehnisse. Gleiches gilt auch für den Entfall oder die Verschiebung (bis zu 45Min.) von Vorführungen durch obige Ereignisse oder wegen kurzfristiger Programmänderungen.
Kurzzeitige Unterbrechungen von bis zu 30 Minuten, od. mehrere kurze Unterbrechungen sind jedenfalls von Ersatzleistungen ausgenommen. Auch bei Vorkommnissen aller Art, die nicht sofort unserem Kinopersonal zur Fehlerbehebung mitgeteilt werden, sind von Ersatzleistungen ausgenommen.
Wird der Vorstellung trotz Zwischenfällen bis zum Ende beigewohnt ist ebenfalls jegliche Ersatzleistung od. Geldrückgabe ausgeschlossen. Nur bei Unterbrechungen über 30 Minuten können je nach Kundenwunsch und nach Vorlage der Eintrittskarte auch Bargeldrückzahlungen erfolgen.
Je nach Größe des Schadens kann auch nur eine teilweise Minderung des Entgeltes erfolgen. Der Umtausch der Karten gegen Bargeld kann innerhalb von 7 Tagen erfolgen!
Ersatzleistung durch das DK können mittels Gutschein bzw. Freikarte erfolgen oder es wird eine Ersatzvorstellung festgesetzt. Jegliche sonstige Entschädigungen oder Zahlungen sind ausgeschlossen. Das DK wird alle zumutbaren Mittel zur Behebung des Defektes in angemessener Zeit ergreifen, auch Saalwechsel sind möglich.

ALLGEMEINES
Alle ausgegebenen Karten bleiben im Eigentum des Herausgebers. Jegliche Art von Missbrauch, Unlesbarkeit u.ä. hat den ersatzlosen Entzug der Karte zur Folge. Kein Ersatz bei Verlust welcher Art auch immer oder Beschädigung der Karte (z.B. fehlender Abriss).
Der Umtausch von Karten ist ausgeschlossen. Das DK behält sich das Recht vor, gültige Karten gegen Barauszahlung des tatsächlichen Restbetrages einzuziehen. Alle Preise gelten vorbehaltlich Preisänderungen.

ACHTUNG! Alle unsere Karten werden auf Thermopapier gedruckt und sind vor Hitze zu schützen. Für unlesbare Karten gibt es keinen Ersatz.